Home \ Altchristlicher Friedhof (Sopianae) Pécs als Teil des Welterbes

Altchristlicher Friedhof (Sopianae) Pécs als Teil des Welterbes

Druckversion pecs.hu

Im Dezember 2000 hat die UNESCO Welterbe-Kommission innerhalb einer in der australischen Cairns abgehaltenen Versammlung den aus dem römischen Zeitalter stammenden, im IV. Jahrhundert n. Ch. angelegten altchristlichen Sopianae Friedhof unserer Stadt in die Liste des Welterbes aufgenommen, und dieses Denkmal somit den über universellen historischen Wert verfügenden, im Bezug auf die Menschheitsgeschichte hervorragend wichtigen kulturhistorischen Schätzen zugerechnet.

Die Welterbekonvention und die Welterbe-Kommission

Aufgrund einer Initiative der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, wurde ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt getroffen (Convention Concerning the Protection of the World's Cultural and National Heritage), mit dem Ziel - durch das Definieren des Welterbes - den Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit zu unterstützen.
Diese Vereinbarung wurde bis heute von etwa 160 Ländern unterschrieben, einschließlich Ungarn.

Das Übereinkommen legt Rolle, Aufgaben sowie Grundprinzipien der Aktivitäten der Welterbe-Kommission (World Heritage Committee) fest. Ziel der Konferenzen ist, über die Aufnahme der präsentierten Orte, sowie über die Obliegenheiten bezüglich der bereits in die Liste aufgenommenen, schutzbedürftigen Kultur- und Naturwerten zu entscheiden. In der Zeit zwischen den Kommissions-Sitzungen versieht das in Paris sitzende UNESCO Welterbezentrum (UNESCO World Heritage Centre) die aktuellen Aufgaben.

Die für die Welterbeliste vorgeschlagenen Orte (Denkmäler, Naturschönheiten) werden - die von der UNESCO festgelegten Kriterien vor Augen haltend -von der Regierung des jeweils betroffenen Landes nominiert. Die Beurteilung der Nominierungen geschieht anhand fachkundiger und wissenschaftlicher Kriterien, aufgrund der Begutachtung zweier unabhängig voneinander beratenden Kollegien, der International Council of Monuments and Sites (ICOMOS), bzw. der World Conservation Union (IUCN). Um ein Kultur- oder Naturgut zum Teil des Welterbes ernennen zu können, muss es einem nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellten Kriteriensystem entsprechen, welches die Welterbe Kommission von Zeit zu Zeit überprüft und modifiziert.
Das Übereinkommen bestimmt diese Kriterien, bzw. legt sie die Pflichten der Mitgliedstaaten bezüglich Nominierung und Wahrung neuer Welterbestätten fest.

Auf die Welterbeliste können jene Kultur- und Naturgüter gelangen, und auf diesem Wege zu unseren gehüteten Schätzen werden, die hinsichtlich der Menschheitsgeschichte eine besondere Bedeutung haben, einen überragenden historischen oder kulturellen Wert repräsentieren, und deren Bewahrung eine zwischenstaatliche Kooperation verdient.

Kriterien für die Aufnahme im Falle von Kulturdenkmälern:

Zum Teil des Welterbes können ernannt werden:
1. "Denkmäler: solche Bauten, Standbilder, Malereien, archäologische Fundstätten und Denkmäler, in Stein oder Felsen gemeißelte Inschriften, ehemals Menschen als Wohnstätte dienende Höhlen, Höhlenwohnungen und andere, ähnlich geartete Denkmäler, die in historischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Hinsicht eine hervorragende und universelle Bedeutung haben;
2. Gebäudegruppen: zusammengehörende Gebäudekomplexe oder Gruppen voneinander unabhängig stehender Gebäude, die durch ihren architektonischen Wert, durch ihre Einheitlichkeit, oder wegen ihrer in der Panoramabildung eingenommenen, bestimmenden Rolle in historischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Hinsicht einen hervorragenden und universellen Wert repräsentieren;
3. Kulturstätten: solche durch den Menschen, oder durch Mensch und Natur gemeinsam gestalteten Denkmäler und Gebiete, einbegriffen archäologische Fundstätten, die in historischer, ästhetischer, volkskundlicher oder anthropologischer Hinsicht universelle Bedeutung haben."

Kriterien für die Aufnahme im Falle von Naturdenkmälern:

In die Liste können aufgenommen werden:
1. "solche physische und biologische Formationen oder Formationsgruppen in sich schließende Naturgebilde, die in ästhetischer bzw. wissenschaftlicher Hinsicht einen hervorragenden und universellen Wert repräsentieren
2. solche geologische und physiographische Formationen und genau umgrenzte Gebiete, die den Lebensraum solcher bedrohten Tier- und Pflanzenarten darstellen, die hinsichtlich der Wissenschaft oder der Bewahrung des biologischen Erbes hervorragende und universelle Bedeutung haben;
3. solche Naturstätten oder genau umgrenzte Naturgebiete, die bezüglich der Bewahrung des Wissenschafts- oder Naturerbes, bzw. wegen ihrer besonderen natürlichen Schönheit einen seltenen und universellen Wert repräsentieren."

Laut Angaben vom Dezember 2000 haben sich bis heute 690 Natur- und Kulturdenkmäler in 122 Ländern den Ehrentitel Teil des Werterbes verdienen können: 529 Kulturdenkmäler, 138 Natursehenswürdigkeiten, sowie 23 in beide Kategorien einzuordnende Orte.
Die Liste des Welterbes kann jährlich erweitert werden, da die die Konvention unterzeichnenden Länder Jahr für Jahr weitere Sehenswürdigkeiten nominieren, die sie wegen ihrer Schönheit, oder historischen bzw. kulturhistorischen Bedeutung für würdig halten, Teil des Welterbes zu werden.

Erstmals wurden im Jahre 1978 Denkmäler und Naturschätze in die Liste aufgenommen. Unter den ersten befanden sich der kanadische Nahanni Nationalpark, die Aachener Kathedrale und der Yellowstone Nationalpark (Colorado, USA). Das Stadtzentrum von Krakau wurde ebenfalls in dieser Zeit zum Teil des Welterbes.

Von den ungarischen Orten wurden 1987 die Budaer Burg und das Dorf Hollókõ zum Teil des Welterbes, und erst 1995 erweiterte sich die Anzahl der ungarischen Stätte um den Hortobágyer Nationalpark und um die mit der Slowakischen Republik gemeinsam nominierten Aggteleker Tropfsteinhöhlen, des weiteren dann 1996 um das Benediktinerkloster von Pannonhalma und dessen natürliche Umwelt. Im Jahre 2000 hatte sich den Ehrentitel Teil des Welterbes der Friedhof Sopianae verdient. Das seit 1995 auf der Liste registrierte Aggteleki Höhlensystem wurde noch im selben Jahr um den mit der Slowakischen Republik gemeinsam nominierten Slowakischer Karst erweitert.
Der altchristliche Friedhof von Sopianae wurde dank der Entscheidung der UNESCO mit solchen Denkmälern, Kulturschätzen in eine Reihe gestuft, die jeweils eine wichtige Station der Menschheitsgeschichte darstellen, die in den Geschichtsbüchern erwähnt werden und deren Bewahrung unser aller Ziel und Pflicht ist. Durch Erhalten des Titels Teil des Welterbes vervielfältigten sich aber auch die Aufgaben und die Verantwortung, da diese Anerkennung unsere Stadt ins Rampenlicht stellte. Die Welt betrachtet die altchristlichen Denkmäler der Pécser historischen Innenstadt von nun an als Ausgezeichnete Güter der universellen Kulturgeschichte.

Der altchristliche Friedhof

Pécs, die südlichste Stadt des "ungarischen Mediterraniums", kann sich einer 2000 Jahre alten Geschichte rühmen. Das Gebiet der Stadt war vom römischen Zeitalter an fortwährend bewohnt. Die in früheren Zeiten hier lebenden Völker, die aufeinander folgenden oder gar nebeneinander existierenden Kulturen hinterließen uns ein Denkmalgut von herausragender Bedeutung.
Unter diesen nimmt - wegen seiner allumfassenden Bedeutung - das altchristliche, aus dem IV. Jahrhundert n. Chr. stammende Denkmalgut eine besondere Stellung ein, welches - die Stürme der Völkerwanderung und des Mittelalters überstehend - im nord-westlichen Teil der heutigen Innenstadt, in nächster Nähe der Basilika erhalten blieb.

Die altchristliche Gemeinde der römischen Stadt Sopianae, der Vorgänger von Pécs, hatte im IV. Jahrhundert auf ihrem ehemaligen Friedhof zahlreiche Grabbauten, Kapellen, Grabkammern, Gruften und Mausoleen errichtet. Ausmaß und Reichtum der Denkmalsammlung des altchristlichen Friedhofs ist das bedeutendste im Denkmalgut der Nekropolen außerhalb Italiens.
Die figurale und ornamentale Wandmalerei der Grabkammern kann einzig mit der Katakombenmalerei von Rom verglichen werden. An den Wänden der Grabkammern können neben altchristlichen Symbolen (Christus-Monogramm, Taube, Krug und Becher) biblische Szenen betrachtet werden: Die Apostel Peter und Paul, Adam und Eva, Der Prophet Daniel in der Löwengrube, die Heiligen Drei Könige, die Szene von Jona, Maria und das Kind Jesus.

Unter den Friedhofsbauten von Sopianae gibt es auch zweistöckige Bauten, die für das Ausführen von zweierlei Aufgaben errichtet wurden: sie waren einerseits Grabstätten bzw. Grabkammern, dienten aber auch als Kapelle für Zeremonien. Die auf dem Gebiet des Friedhofs von Sopianae bisher ausgegrabenen Grabkammern, Kapellen und das Mausoleum stellen folglich eine Einheit dar, deren individuelle architektonische Erscheinung, wie auch die ebenfalls einzigartige, aus biblischen Wurzeln schöpfende Wandmalerei von einer sich bis auf die heutige Zeit auswirkende Kultur und Zivilisation zeugt und in der wir die ältesten Zeugen der Erscheinung des die Geschichte von Europa so stark prägenden Christentums entdecken können.
Das für die Liste Erbe der Menscheit benannte Denkmalgut ist mit solchen Ideen verbunden, deren historische Bedeutung besonders wichtig ist. Die verhältnismäßig auf kleiner Fläche ausgegrabene, dokumentierte und größtenteils bis heute zu besichtigende Denkmalgruppe von Gebäuden erweckt in den - in diese Gebäude eintretenden - Besuchern die Stimmung eines spätrömischen Friedhofs. Durch die Wandbilder kann der Besucher der Innenwelt eines spätantiken Menschen näher kommen und sich außerdem davon überzeugen, was für einzigartige Kunstwerke durch die Verbreitung des Christentums und der Verallgemeinerung dieser neuen Religion geschaffen wurden. Die altchristliche Denkmalgruppe verkörpert ein besonderes Zeugnis einer ureigenen historischen Kontinuität, die sich vom IV. Jahrhundert n. Chr. über die bewegten Jahrhunderte der Völkerwanderung hinaus bis hin zu der ungarischen Landnahme erstreckt. Die Stadt Pécs ist - als ständiger christlicher Gnadenort - stark mit dem christlichen Gedankengut und mit der Staatsgründung verbunden, derselbe Gedanke äußert sich auch in der Gründung des örtlichen Episkopates.
Diese Denkmalgruppe - ergänzt durch die Basilika, den Episkopatspalast, das Domarchiv, die Ruinen der mittelalterlichen Universität und das Dommuseum, eingebettet in die seit Jahrhunderten hier herrschenden Kastanienbaum-Stimmung des Platzes - führt uns herüber in die Gegenwart, die laufende Kontinuität von der römischen Zeit an dokumentierend, sowie die Wahrung und Vererbung der christlichen Traditionen bekräftigend.
Das erste altchristliche Denkmal, die Peter-Paul Grabkammer kam 1782 zum Vorschein, 2000 begann die Ausgrabung des neuesten Fundes, der ihrem Grundriss nach achtwinkligen Grabkammer. In den dazwischen liegenden 218 Jahren hatten die Archäologen 16 Grabkammern und mehrere hundert Gräber ans Tageslicht gebracht, samt den darin mitbeigesetzten, mehreren tausend spätrömischen Gegenständen.
Die Fortführung der Forschungen, die Bergung, Bewahrung und Rekonstruktion der freigelegten Kunstdenkmäler, sowie deren Präsentation ist unsere gemeinsame Aufgabe im Interesse dessen, unser wertvolles Erbe auch der Nachwelt überliefern zu können.